Tarifvertrag Regionale Arbeitnehmerüberlassung

Die Südwestmetall-Bezirksgruppen Ludwigsburg und Rems-Murr haben mit den IG-Metall-Verwaltungsstellen Ludwigsburg und Waiblingen einen Tarifvertrag Regionale Arbeitnehmerüberlassung geschlossen. Er bietet Unterstützung bei vorübergehenden Personalüberhängen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über diese Vereinbarung.

Konjunkturelle Auslastungsschwankungen stärken das Interesse an einem flexiblen Personaleinsatz. Während in einigen Betrieben vorübergehend zusätzlicher Personalbedarf kurzfristig entstehen kann, bestehen bereits in anderen Betrieben aufgrund rückläufiger Auftragseingänge vorübergehend Personalüberhänge. Durch eine Arbeitnehmerüberlassung kann die befristete Einstellung auf Seiten des suchenden Unternehmens genauso vermieden werden wie Kostenbelastungen infolge von Kurzarbeit im abgebenden Unternehmen.

Wollen Unternehmen Arbeitnehmer vorübergehend anderen Unternehmen überlassen, benötigen sie die Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung. Durch den neuen Tarifvertrag zur Regionalen Arbeitnehmerüberlassung, den Südwestmetall und IG Metall für die Regionen Ludwigsburg und Rems-Murr geschlossen haben, können die Mitgliedsunternehmen von Südwestmetall unbürokratisch Arbeitnehmerüberlassung betreiben, ohne dass es dazu einer gesonderten Erlaubnis bedarf.

Die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung setzt voraus, dass sowohl das Verleih- als auch das Entleihunternehmen Mitglied von Südwestmetall sind dem Tarifvertrag freiwillig beigetreten sind und sich der Entleih- und Verleihbetrieb im Gebiet der Bezirksgruppen Ludwigsburg und Rems-Murr befinden.

Da die ausgeliehenen Beschäftigten häufig aus Unternehmen kommen, die ähnliche Produkte fertigen, verkürzen sich die Einarbeitungszeiten. Zudem entfallen die Berechnungssätze, die gewerbliche Zeitarbeitsfirmen veranschlagen.

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